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Normen und Gesetze

Wie wirken sich ISO 9241, Bildschirmarbeitsverordnung und EU-Bildschirmrichtline EWG/90/270 in der Praxis aus?

Auch wenn Usability ein Marketinginstrument sein kann, so ist es auch ein Teil des Arbeitsschutzes. Untersuchungen haben gezeigt, dass ungeeignete Arbeitsplätze auch im Bereich der Software für erst psychische und dann physische Beanspruchungen und schlimmstenfalls Schädigungen führen können. Deshalb entstanden Gesetze und Standards, die ein Mindestmaß an Usability festlegen.

Zentral ist die bereits 1990 erlassene EU-Bildschirmrichtlinie (90/270/EWG), die in Form der Bildschirmarbeitsverordnung 1996 in Deutschland verbindliches Gesetz wurde.

Arbeitnehmer haben danach ein einklagbares Recht auf gebrauchstaugliche Software!

Was darunter zu verstehen ist, wird im Absatz 20 der Bildschirmarbeitsverordnung nur grob umrissen: „Die Erkenntnisse über die Verarbeitung von Informationen beim Menschen müssen berücksichtigt werden“. Inzwischen hat die EU deshalb klargestellt, dass die internationale Norm ISO 9241 als Referenz genutzt werden soll. Diese Norm beinhaltet neben der hier verwendeten Definition von Gebrauchstauglichkeit auch konkrete Anforderungen an die Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen, inklusive der dort verwendeten Software.

Die wichtigsten Normen in diesem Bereich sind zurzeit:

  • ISO 9241 „Ergonomische Anforderungen für Bürotätigkeiten mit Bildschirmgeräten“
    Diese Norm hat 17 Teile, davon sind 10 Teile direkt für Software relevant. Sie enthält neben der Definition der Begriffe (Teile 11 und 10) und allgemeinen Fordrungen an die Arbeitsgestaltung (Teil 2) in den Teilen 12-17 453 konkrete Anforderungen an die Gestaltung von Software, sowie Dialog- und Darstellungsprinzipien. Dieser Standard wird aufgrund seiner nicht mehr zeitgemäßen Struktur gerade komplett überarbeitet, ist bis zur Fertigstellung der Überarbeitung aber die international anerkannte Referenz zu diesem Thema.
  • ISO 14915 „Software-Ergonomie für Multimedia-Benutzungsschnittstellen“
    Sie besteht aus drei Teilen und ist relativ neu (2002). Sie beschreibt Anforderungen an multimediale Interfaces, die in der ISO 9241 noch nicht berücksichtigt wurden.
  • ISO/IEC 12119 „Software-Erzeugnisse – Qualitätsanforderungen und Prüfbestimmungen“
    Sie beschreibt, was an Software-Produkte zu prüfen ist und wie dies geschehen soll. Sie beschränkt sich dabei aber fast vollständig auf technische und funktionale Qualitätsmerkmale.
  • ISO 9126 (DIN 66272) „Bewerten von Softwareprodukten – Qualitätsmerkmale und Leitfaden zu ihrer Verwendung“
    Sie beschreibt sechs zentrale Qualitätsmerkmale, ist aus Sicht der Usability aber zu unscharf mit dem Begriff „Bedienbarkeit“.
  • ISO 13407 „Benutzer-orientierte Gestaltung interaktiver Systeme“
    Diese Norm beschreibt, wie und wann und mit welchen Maßnahmen man die Bedürfnisse der Benutzer und deren Aufgaben berücksichtigt. Sie ist damit eine konkretere Ergänzung für bestehende QS/QM-Prozesse.

Doch Normen und Standards durchlaufen zunächst einen aufwändigen und langwierigen Entwicklungsprozess und können deshalb häufig mit den teilweise rasanten Entwicklungen im Bereich der User-Interfaces nicht Schritt halten. Sie dienen vielmehr als gemeinsame Grundlage für die Entwicklung von Rahmenforderungen, die dann im Einzelfall konkretisiert werden müssen.

Ein Beispiel für ein Verfahren, nach dem sowohl Entwicklungsprozesse als auch die resultierenden Produkte kontextbezogen optimiert werden können, sind die DATech-Verfahren (www.datech.de) , nach denen die akkreditierten Prüfhäuser die Software-Ergonomie bewerten. Wir haben diese Verfahren mit entwickelt und erläutern Ihnen auf Wunsch gerne, wie Sie sie in Ihrem Unternehmen erfolgreich umsetzen können. Wir zeigen Ihnen, wie sie solche Verfahren an Ihre Unternehmensgröße, ihre Kundenstruktur, ihre Produktpalette und natürlich ihre bereits bestehenden Prozesse anpassen können. (Beratung)




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Normen und Standards sind in der Regel nicht frei erhältlich sondern können zum Beispiel beim Beuth-Verlag recherchiert und gekauft werden.

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